ReNo ... ein moderner Beruf mit Zukunft

Ausbildungsverordnung - Grundlage der Berufsausbildung

Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellte sind moderne Berufe. Der Inhalt der Ausbildung ist in der ReNoPat-Ausbildungsverordnung festgelegt. Dazu gehört der Ausbildungsrahmenplan.Unter Mitwirkung unseres RENO-Bundesverbandes wurde der Inhalt der Ausbildung modernisiert. Die neue Verordnung gilt ab 01.08.2015. Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der novellierten Verordnung bereits bestehen, können nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.

Neu ist gegenüber der alten auslaufenden Verordnung, dass künftig im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt wird, den Fachangestellten die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts vermittelt und dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll, indem die Auszubildenden Grundzüge des Europarechts sowie der englischen Sprache vermittelt bekommen sollen.

Anfang des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, und zwar in den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung.

Die Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde

Download der ReNoPat-AusbVO

Hier findet ihr den Text der am 01.08.2015 geltenden Ausbildungsverordnung im PDF-Format:

Download

Links mit weiteren Infos
Hier findet ihr weitere interessante Informationen:
 
RENO-Bundesverband mit allgemeinen Informationen ... hier
 
Arbeitsagentur - Berufe.net zu Refa ... hier
Arbeitsagentur - Berufe.net zu Nofa ... hier
Arbeitsagentur - Berufe.net zu Patfa ... hier

Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt zur Berufsausbildung, Berufsschulen, Rechtsgrundlagen ... hier

Bundesrechtsanwaltskammer Infoseite Recht clever ... hier

Kritik an Soldan-Institut

Endlich wird uns der Grund für die sinkenden Ausbildungszahlen bekannt gegeben.

Ausbildung ist zu aufwändig, zu teuer, nützt dem Anwalt nicht. Dazu kommen schlechte Erfahrungen mit und fehlende Qualifikation der Azubis. Dabei sind die meisten Anwälte ausbildungswillig, sie finden eben leider nichts passendes. Na bitte, damit ist alles klar und die Schuldfrage geklärt.

Lieferant dieser Einschätzung ist kein anderer als das Institut für Anwaltsmanagment des Branchenprimus Soldan. Dessen Erkenntnisse resultieren aus einer Datenerhebung unter 1700 praktizierenden Rechtsanwälten.

Dass eine niedrige Entlohnung den stressigen und verantwortungsvollen Beruf im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen unattraktiv macht, Rechtsanwälte nicht selten die Ausbildungsanforderungen falsch einschätzen und das Arbeitsklima häufig zu wünschen übrig lässt, weshalb sich die Berufswahl zum/zur ReNo, Refa oder Nofa vom Wunschberuf zur Notlösung entwickelt hat, spielt in der Ursachenforschung der Anwaltschaft leider keine Rolle. Schade. Für eine wirkliche Änderung der bestehenden Situation, nämlich die Attraktivität des Berufes aufzupolieren, wäre etwas mehr Selbstkritik wünschenswert.

Das ist jedenfalls unsere Meinung zum Thema.

Soldan-Pressemitteilung

Köln, den 13.5.2014 – Ein als unausgewogen empfundenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen ist der wichtigste Grund, warum Rechtsanwälte davon absehen, sich in der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten zu engagieren. Dies hat eine Befragung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zum Ausbildungsverhalten der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergeben. Mit ihr sind die Kölner Forscher der Frage nachgegangen, warum sich seit 1995 die Zahl der Rechtsanwälte zwar mehr als verdoppelt, die Zahl der Auszubildenden im Berufsfeld Rechtsanwaltsfachangestellte hingegen fast halbiert hat.

Die Untersuchung zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Rechtsanwälte grundsätzlich nicht ausbilden. Der mit 52 Prozent am häufigsten als Erklärung genannte Grund ist eine Unausgewogenheit von Aufwand und Nutzen. 22 Prozent der Anwälte, die nicht ausbilden, sind die Kosten für eine Auszubildende zu hoch, 19 Prozent haben schlechte Erfahrungen mit Auszubildenden gemacht. Weitere häufiger genannte Gründe sind: Die geringe Größe der Kanzlei, eine einseitige Mandatsstruktur und die schlechte Qualifikation von Bewerbern im Allgemeinen.

Auch wenn nur 18 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Kanzlei im laufenden Ausbildungsjahr eine neue Auszubildende eingestellt hat, ist die Mehrheit der Rechtsanwälte gleichwohl grundsätzlich ausbildungswillig. Rechtsanwälte haben aber offensichtlich häufiger Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden: 23 Prozent der Befragten, die zwar grundsätzlich, aber nicht im laufenden Ausbildungsjahr neu ausbilden, berichten, dass sie zuletzt keine Bewerbungen erhalten haben. 16 Prozent erklären den Verzicht auf eine neue Auszubildende damit, dass die Bewerber ungeeignet gewesen seien.

„Die vielfach beklagte geringe Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern ist gleichwohl, ebenso wie der technische Fortschritt, ein eher nachrangiger Grund für die stark rückläufigen Auszubildendenzahlen“, so Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Zentrale Hindernisse sind vielmehr Aufwand und Kosten. Zudem deutet sich ein strukturelles Problem an, das sich künftig verschärfen wird: Immer stärker spezialisierte Kanzleien können in einem segmentierten Anwaltsmarkt das breite berufliche Spektrum der Anwaltstätigkeit, an dem sich der Ausbildungsberuf der Fachangestellten orientiert, nicht mehr vollständig abbilden.“

Stellungnahme der Initiative ProReNos
Zu dieser Pressemitteilung haben wir dem Soldan Institut ein Schreiben zukommen lassen, das wir euch hier in Ausschnitten gern zur Kenntnis geben wollen: 

"Erstaunliches tritt zutage bei einer Befragung von 1700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland, wenn sie nach den rückläufigen Zahlen der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gefragt werden. Vorgeschoben werden Argumente wie Unausgewogenheit von Aufwand und Nutzen, zu hohe Kosten für eine Auszubildende und geringe Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern. 

Würde man jedoch die Fachangestellten und auch die Schulabgänger zur Problematik befragen, ergäbe sich ein ganz anderes Bild. Ursache und Wirkung werden in den Erklärungen der Anwaltschaft klar vertauscht. 

Im Kammerreport der Rechtsanwaltskammer Thüringen im April 2014 (Ausgabe 2/2014) wird auf Seite 2 die Frage gestellt „Fachkräftemangel aufgrund schlechter Bezahlung?“. Zunächst wird auf ein anonym zugegangenes Stellenangebot – veröffentlicht bei einem JobCenter in Thüringen - hingewiesen. Das Stellenangebot beinhaltet eine Vollzeitstelle (also ca. 40 Arbeitswochen pro Stunde) bei 1.200 € Bruttomonatsvergütung oder Teilzeit (Stundenzahl nicht angegeben) bei 600 € Vergütung monatlich. „Die Einsenderin hatte auf dem Angebot handschriftlich vermerkt: Noch Fragen bzgl. Fachkräftemangel?“ Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hält diese Frage vor dem Hintergrund sinkender Ausbildungszahlen und dem daraus zukünftig entstehenden Fachkräftemangels für berechtigt, kommt dann aber zu einem völlig falschen Schluss: „Es ist zu empfehlen, sich in diesem Zusammenhang auf die wohl kommenden Mindestlöhne einzurichten, wobei die Kammer davon ausgeht, dass die Tätigkeit einer ReFa sicherlich qualitativ nicht dem Mindestlohnsektor zuzurechnen ist […]“. 

Dabei fallen gleich zwei kleine Wörtchen auf, die zeigen, dass der Ernst der Lage nicht erkannt ist. Zum einen wird nur empfohlen, den wohl kommenden Mindestlohn zu zahlen. Was bedeutet, dass bekannt ist, dass derzeit (nicht nur im Kammerbezirk Thüringen) sehr wohl zum Teil deutlich weniger als 8,50 € pro Stunde Gehalt gezahlt wird. Zum anderen wird vage angedeutet, dass ja irgendwie klar ist, dass ReFas nicht dem Mindestsektor zuzuordnen sind, aber sich dies offenbar aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht vermeiden lässt. 

Die Kammer hätte hier klar Stellung zu ihren Fachkräften beziehen können. Stattdessen wird etwas empfohlen, was Selbstverständlichkeit ist: Rechtsanwaltsfachangestellte mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung außerhalb des Niedriglohnsektors. Damit ist auch eine Bezahlung von 8,50 € pro Stunde nicht ausreichend, denn dieser Stundenbetrag liegt sehr wohl noch im Niedriglohnsektor. Zum anderen ist der angedachte Mindestlohn von 8,50 € für Arbeiter und Angestellte als absolut unterste zu zahlende Grenze vorgesehen, die in nicht erlernten Berufen oder als Hilfskräfte arbeiten. Es ist bedauerlich, dass eine Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 € vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anwaltskanzleien und Notariaten in Deutschland eine Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse bringen würde. 

Der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs wurde eine international verwendete Definition zu-grunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. 
Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst (Pressemitteilung Nr. 308 vom 10.09.2012, Statistisches Bundesamt). 

In Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen über die Gehaltsfrage bei Rechtsanwaltsfachange-stellten müssen wir leider immer wieder feststellen, dass die gezahlten Gehälter derzeit im Re-gelfall im Rahmen von 1.200,00 € - 1.600,00 € brutto liegen, mithin bei einer 40-Stunden-Woche bei einem Stundengehalt zwischen 6,92 € bis etwa 9,23 €, wobei weniger als 8,00 € pro Stunde tendenziell eher die Regel sind. 

Eine Anhebung der Gehälter auf 8,50 € pro Stunden würde schon Abhilfe schaffen. Indes ist tragisch, dass diese Anhebung lediglich auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift erfolgt und nicht, weil der deutschen Anwaltschaft die Qualifikationen ihrer Fachangestellten dies wert sind. Im Gegenteil lässt das Zitat aus dem Kammerreport der Kammer Thüringen vermuten, dass die Entwicklung hin zum Mindestlohn mit Bedauern zur Kenntnis genommen und dass lediglich aus reiner Verzweiflung die Zahlung des Mindestlohns angeraten wird. 

Das Tätigkeitsfeld einer Rechtsanwaltsfachangestellten ist sehr umfangreich. Die Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine qualifizierte Mitarbeiterin von Rechtsanwälten. Sie ist der erste Kontakt für den Mandanten am Empfang und am Telefon. Zudem organisiert sie den Post-, E-Mail- und Faxverkehr, fertigt Schriftsätze nach Diktat, bearbeitet Korrespondenzen selbstständig, erstellt Rechnungen nach gesetzlichen Vorschriften, ist für die Terminvereinbarung zuständig, notiert und überwacht Fristen, übernimmt Buchführungsaufgaben und plant Besprechungen; zudem wird das gesamte Kosten-, Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen von ihr selbstständig bearbeitet. 

Wir sprechen hier also nicht über ungelernte Hilfskräfte sondern über qualifiziertes Fachpersonal, das eine anspruchsvolle und intensive dreijährige Berufsausbildung absolviert hat.

Zur Problematik der zurückgehenden Ausbildungsverträge und dem zu erwartenden Fachkräftemangel trägt Vorstehendes deutlich bei. Schulabgänger informieren sich, wenn sie sich für eine Berufsausbildung interessieren. Sie wollen gut ausgebildet sein, sie wollen bereits während der Ausbildung eine angemessene Vergütung erzielen, sie erwarten nach der Ausbildung eine angemessene Bezahlung und ein gutes, motivierendes und sie respektierendes Arbeitsumfeld. 

Nur wenige Anwaltsbüros bieten das alles. Bereits bei der Ausbildungsvergütung lässt sich feststellen, dass diese nach wie vor in einigen Kammerbezirken deutlich unter den Einkünften liegt, die ein arbeitsloser Jugendlicher als Sozialleistung bezieht. In Mecklenburg-Vorpommern finden sich auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Hinweise zur Ausbildungsvergütung, wonach im 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 255,00 €, im zweiten Jahr 280,00 € und im dritten Jahr 325,00 € angemessen sein sollen. Daneben findet sich auch ein Verweis auf die Empfehlungen des DAV, der für
Zahlung von jeweils 400,00 €, 520,00 € und 600,00 €. Allerdings werden Ausbildungsverträge mit den niedrigeren Beträgen – weil ortsüblich - selbstverständlich in das Kammerverzeichnis eingetragen. Kein Schulabgänger wird sich mit einer Ausbildungsvergütung zufrieden gegeben, die deutlich unter den Sozialhilfesätzen liegt, die einem Jugendlichen als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusteht. 

Schulabgänger befragen in Internetforen ihre potentiellen künftigen Kolleginnen und Kollegen nach möglichen Einkünften nach der Ausbildung, sie erkundigen sich nach Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Gerade unter den RaFas und ReNos dieses Landes ist der Frust jedoch deutlich zu spüren: Überstunden werden regelmäßig erwartet, aber nie vergütet. Dass RaFas / ReNos ständig gut informiert sind über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, wird selbstverständlich erwartet, Seminare und Fortbildungsmaßnahmen jedoch selten von der Kanzlei bezahlt. Selbst Fachliteratur ist in manchen Büros mangelhaft, veraltet oder überhaupt nicht vorhanden. Zusätzliche Leistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Fahrkostenerstattung, Direktversicherungen) werden in aller Regel nicht gezahlt. Der Urlaubsanspruch wird auf den Mindesturlaub nach dem BUrlG reduziert. 

Nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfehlen ihren Beruf – der ihnen im Übrigen inhaltlich sehr häufig große Freude und berufliche Befriedigung bietet – an den Nachwuchs weiter. Ein Großteil der gut ausgebildeten Fachkräfte sucht sich Stellen in anderen Branchen – weil sie nicht mehr damit einverstanden sind, wie ihre Berufsgruppe von den eigenen Chefs behandelt wird. 

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen versucht in einer Presseerklärung vom 22.05.2013, den Rückgang der Ausbildungszahlen mit geburtenschwachen Jahrgängen zu erklären und wirbt gleichzeitig für einen vielseitigen, anspruchsvollen Beruf, der auch zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bietet. Wenn der Beruf so vielseitig und anspruchsvoll ist, wie er hier beworben wird, dann ist er auch entsprechend angemessen zu bezahlen. Hier widerspricht sich die Kammer hingegen selbst und empfiehlt nicht mal ein Jahr später beinahe widerstrebend, sich an dem (leider wohl) kommenden Mindestlohn zu orientieren. 

Betriebe, die gute und ausbildungsfähige Schulabgänger zu qualifiziertem Fachpersonal ausbilden wollen, müssen entsprechende Bedingungen schaffen, in denen sich der Auszubildende wohl fühl, respektiert wird mit seinen natürlich auch vorhandenen Unzulänglichkeiten und selbstverständlich auch angemessene Vergütungen zahlen. Ausbildungsfähige Schulabgänger gibt es nicht zum Nulltarif. Selbstverständlich kostet ein Azubi Zeit, Geld und manchmal auch Nerven. Aber er hat einen Anspruch darauf und der Aufwand macht sich später bezahlt: in gut ausgebildeten Fachkräften. 

Wir von PROReNos und mit uns viele Kolleginnen und Kollegen sind uns sicher, dass die sinken-den Ausbildungszahlen und der sich allmählich einstellende Fachkräftemangel mit der mehr als schlechten Bezahlung und den oft dürftigen Arbeitsbedingungen zusammenhängen.

Ausbildungsvergütung

Neue Azubi-Vergütung in Sachsen-Anhalt
ERFOLG AUF GANZER LINIE - DER EINSATZ HAT SICH GELOHNT

Im Oktober 2013 wiesen wir die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt auf die beschämende Tatsache hin, dass die bisherigen Vergütungsempfehlungen deutschlandweit das Schlusslicht sind. Wir empfahlen eine Anhebung auf 450, 520 und 600 Euro. Dem ist Ende Januar 2014 der Kammervorstand gefolgt und hat damit die längst fällige Anhebung um mehr als 70% vorgenommen.

Wichtig für alle Auszubildenden: Die neuen Empfehlungen gelten auch für bestehende Verträge! Die Ausbildungsvergütungen sind anzupassen. Das ergibt sich aus §§ 17, 25 BBiG. Die Anpassung funktioniert aber leider nicht automatisch, sondern der Ausbilder muss angesprochen und zu einer Vertragsänderung aufgefordert werden. Gibt es Probleme, helfen wir gerne.