Auch das Handelsregister Halle zieht um

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Nach dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister der Amtsgerichte Dessau und Magdeburg werden auch die entsprechenden Register des Amtsgerichts Halle-Saalkreis ab dem 1. Oktober 2006 bei dem Amtsgericht Stendal geführt.

Grund des Zuständigkeitswechsels ist die Einführung der elektronischen Registerführung. Dazu müssen alle Registerblätter digitalisiert werden. Die notwendigen Arbeiten sind bereits im Gange, werden allerdings über den 1. Oktober 2006 hinaus andauern.

Ab dem 1. Oktober 2006 können beim Amtsgericht Halle-Saalkreis an einem dann bereit stehenden Auskunftsterminal die elektronisch verfügbaren Registerblätter eingesehen werden. Dies sind derzeit die des Registergerichtsbezirks Stendal (einschließlich der der ehemaligen Registergerichtsbezirke Dessau und Magdeburg) und jetzt zunehmend auch die Registerblätter des Amtsgerichts Halle-Saalkreis. Durch das Amtsgericht können insoweit auch unbeglaubigte Registerauszüge erteilt werden. Beglaubigte Registerauszüge sind ab dem 1. Oktober 2006 nur noch vom Amtsgericht Stendal abzufordern.

Wegen der Umstellungs- und Umzugsmaßnahmen können sich Verzögerungen in der Bearbeitung ergeben, teilte das Justizministerium mit. Eingereichte Anmeldungen werden durch das Amtsgericht Stendal übernommen und weiter bearbeitet.

Der gesamte Registerbestand Sachsen-Anhalts wird nach den derzeitigen Planungen ab dem 1. Januar 2007 in elektronischer Form zur Verfügung stehen und kann auch nach schriftlicher Anmeldung zum Abrufverfahren - über das Internet abgerufen werden.

Zurück