Die Vergütungsvereinbarung

Rechtsanwalt Norbert Schneider
Literaturtipps

Der praktische Umgang mit dem Institut der Vergütungsvereinbarung wird umfassend erläutert. Dabei geht der Autor u.a. darauf ein, welche Berechnungsmodelle möglich sind, welche Formalien einzuhalten sind und wie bei der Abrechnung vorzugehen ist. Auch der Vergütungsrechtsstreit wird nicht ausgeklammert. Zahlreiche Schriftsatz-, Klage und Antragsmuster unterstützen die Praktikabilität des Werkes. Selbstverständlich findet sich auch ein umfangreicher Teil mit Vorschlägen zu Vergütungsvereinbarungen und Musterklauseln.

Inhaltsübersicht:
A. Einführung
B. Zulässigkeit einer Vergütungsvereinbarung
C. Anpassung einer unangemessenen Vergütung
D. Anforderungen an die Form der Vergütungsvereinbarung
E. AGB-Kontrolle
F. Mögliche Berechnungsmodelle (Pauschalhonorare, Zeithonorare, Modelle in Anlehnung an die gesetzliche Vergütung, Streitwertvereinbarungen, Auslagenvereinbarungen - insbes. Reisekosten, Kopiekosten -, zulässige Gestaltungsmöglichkeiten im Erfolgsfalle, Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung, Bestimmung durch Rechtsanwaltskammer)
G. Inhaltliche Gestaltung und Auslegungsprobleme
H. Grenzen zur Sittenwidrigkeit
I. Verfahren bei Bestimmung durch Rechtsanwaltskammer
J. Fälligkeit
K. Vorschuss
L. Kostenberechnung
M. Rechtsschutzversicherung
N. Kostenerstattung
O. Belehrungspflichten des Anwalts
P. Vergütungsfestsetzung
Q. Vergütungsrechtsstreit
R. Rückforderung des Auftraggebers
S. Anhang Muster
T. Gebührentabelle
U. Gesetzestexte und Materialien

Besprechung
Auch der Rechtsberatungsmarkt ist von der europäischen Prämisse der Deregulierung betroffen. Die Bedeutung und der Bedarf von Vergütungsvereinbarungen soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch in der anwaltlichen Praxis immer weiter zunehmen. Die erste ganz bedeutsame Änderung steht vor der Tür. Ab dem 1. 7. 2006 wird sich die gesamte Anwaltschaft im Beratungsbereich umstellen müssen. Die bisherigen Gebühren Nummer 2100 ff. VV RVG werden ersatzlos aufgehoben. Das Gesetz empfiehlt ab dann in § 34 RVG n. F. den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber. Wird diese nicht getroffen, kann der Anwalt nur eine ortsübliche Vergütung verlangen, die zudem gegenüber Verbrauchern auf Höchstbeträge beschränkt ist.

Es ist also höchste Zeit, sich mit den Möglichkeiten von und den Anforderungen an Vergütungsvereinbarungen intensiv zu beschäftigen. Eine besonders gelungene, weil umfassende und gleichzeitig praxisnahe Darstellung aller zu beachtender Aspekte liegt nun mit dem Werk des bekannten Gebührenexperten Norbert Schneider vor. Hier wird der deutschen Anwaltschaft eine Darstellung des Themas präsentiert, die keine Detailfrage unbeantwortet lässt. Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich der „Schneider“ in Kürze zum Standardwerk zu diesem Spezialthema entwickeln würde.

Verlag ZAP Verlag
Zulässigkeit, Gestaltung, Durchsetzung     
1. Auflage 2005, 862 Seiten, broschiert     
65.00 EUR, ISBN 3-89655-179-5

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