Elektronischer Rechtsverkehr schreitet immer weiter voran

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Anläßlich der Computermesse CeBIT hat die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zusammen mit den Präsidenten der Bundesnotar- und der Bundesrechtsanwaltskammer sowie dem Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins ein Programm zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs präsentiert. Es wird den Kanzleialltag ebenso revolutionieren, wie seinerzeit die heute nicht mehr weg zu denkende Ablösung der Schreibmaschinen durch Personalcomputer.

Die Justiz hat längst eine Vorbildfunktion für die elektronische Gestaltung von Verfahrensabläufen übernommen. Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Gericht als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man mit ihnen elektronische Akten anlegen kann. Gesetzgeberisch ist das Feld für den elektronischen Rechtsverkehr bestellt. Mit dem 10-Punkte-Programm wollen wir erreichen, dass die technischen Möglichkeiten noch besser genutzt werden können, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Das Justizkommunikationsgesetz hat vor zwei Jahren die Weichen auf Elektronik in der Justiz gestellt. Gerichte und Verfahrensbeteiligte können seitdem elektronisch kommunizieren, in den Gerichten lassen sich komplett elektronische Akten führen. Elektronischer Rechtsverkehr ist mittlerweile bei allen Gerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich. Auch bei den Gerichten der Länder wird das Angebot zügig ausgebaut.

Mit folgenden Maßnahmen will das 10-Punkte Programm den elektronischen Rechtsverkehr fördern:

  • 1. intensive Abstimmung zwischen Justiz und Berufsvertretungen der Anwälte und Notare unter Einbeziehung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (EEAR); Konzentration auf elektronische Akteneinsicht, elektronische Beantragung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen, elektronische Prozesskosten- und Beratungshilfeabrechnung sowie elektronischer Abruf aus Registern;
  • 2. stärkere Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs in Aus- und Fortbildung;
  • 3. Ausbau des Justizportals www.justiz.de zu einem zentralen Portal für den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland;
  • 4. Verwirklichung eines zentralen elektronischen Gerichtsbriefkastens zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit allen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Justizeinrichtungen;
  • 5. weitgehende Standardisierung von Datenaustauschformaten auf der Basis des XJustiz-Standards;
  • 6. anwenderfreundliche Gestaltung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstrukturen in den Rechtsanwaltskanzleien und der elektronischen Signatur;
  • 7. effizientere Gestaltung der Verfahrensabläufe, insbesondere durch Verzicht auf das Erfordernis der Beifügung anspruchsbegründender Unterlagen, beispielsweise durch ein vereinfachtes Zwangsvollstreckungsverfahren, in dem Vollstreckungsanträge ohne Beifügung des Vollstreckungstitels gestellt und automatisiert bearbeitet werden können;
  • 8. Beschleunigung der Verfahrensabläufe durch den Einsatz elektronischer Vorgangsbearbeitungssysteme in den Gerichten, Behörden und bei den Rechtsanwälten und Notaren;
  • 9. Schaffung der Möglichkeiten der Erteilung elektronischer Lastschrifteinzugsermächtigungen zur Leistung von Gerichtskostenvorschüssen;
  • 10. Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines bundesweit einheitlichen finanziellen Anreizsystems für Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs.

Das erklärte Ziel der Initiative ist es, einen Großteil der Verfahren bis 2010 elektronisch abwickeln zu können.

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