Gesetzliche Änderungen zum 01.07.2005

Rechtsnews von Jürgen Schütt

In wenigen Tagen greifen weitreichende gesetzliche Änderungen, die zentrale Bereiche des Personalwesens und der Zwangsvollstreckung betreffen. Neben den Änderungen beim Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Senkung des Beitragszuschusses für privat Krankenversicherte gilt zum 01.07. auch die neue Lohnpfändungstabelle.

Das ändert sich:

- Senkung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9%
Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung werden um 0,9% gesenkt. Somit werden die Arbeitgeber um 0,45% entlastet und partizipieren an der Beitragssenkung.

- Beitragszuschlag von 0,9% für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Arbeitnehmer bezahlt einen neuen KV-Zusatzbeitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber zusammen mit den anderen Beiträgen an die Krankenkasse abzuführen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies insgesamt eine Mehrbelastung von 0,45%. In den anderen Sozialversicherungszweigen (RV; AV; PV) bleibt es weiter bei der hälftigen Beitragszahlung.

- Senkung des Arbeitgeber-Beitragszuschusses für privat Krankenversicherte
Privat Krankenversicherte müssen keinen KV-Sonderbeitrag entrichten. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung sinkt auf 236,18 EUR (statt 252,04 EUR).

- Neue Lohnpfändungstabellen
Die Lohnpfändungstabelle enthält komplett neue Werte, die bei Pfändungsvorgängen ab dem 01.07.2005 zu berücksichtigen sind.

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