GV-Online-Versteigerung jetzt für alle möglich

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Ab sofort können alle Gerichtsvollzieher des Landes Sachsen-Anhalt gepfändete Gegenstände auch im Internet versteigern. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt mit der Internet-Versteigerungsverordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. „Internetversteigerungen erhöhen die Verwertungschancen. Zugleich kann ein größerer Kreis von Bietern auch für bessere Erlöse sorgen, was sowohl im Sinne der Gläubiger als auch der Schuldner ist“, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Die Online-Versteigerungen erfolgen über die Internet-Plattform www.justiz-auktion.de. Bisher konnten Gerichtsvollzieher nur vor Ort Auktionen durchführen.

Der Freigabe der Internetauktionen ging eine Erprobungsphase voraus, an der seit Juli 2009 sieben Gerichtsvollzieher aus Sachsen-Anhalt teilgenommen und dabei positive Erfahrungen gesammelt haben. Die Plattform www.justiz-auktion.de ist vom Land Nordrhein-Westfalen entwickelt worden. Neben Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich neun weitere Bundesländer an der Internetversteigerung. Aus Sachsen-Anhalt sind aktuell zwei Objekte eingestellt: eine DVD-Sammlung und ein Laptop.

In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig 156 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig. 36 von ihnen nutzen im Moment die Möglichkeit der Online-Auktion. Die Dauer der Angebotseinstellung bestimmt der jeweilige Gerichtsvollzieher selbst, empfohlen sind 14 Tage.

Möglich wurde die Internet-Versteigerung durch die Einführung des § 814 Abs. 2, 3 ZPO. Danach trifft der Gerichtsvollzieher die Wahl, ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht. Gläubiger sollten eine Versteigerung im Internet auf jeden Fall anregen.

Die Landesverordnung ist hier abrufbar.

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