RVG: Keine Reduzierung einer bereits entstandenen vollen Terminsgebühr

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.11.2013 - 2 W 23/13
Rechtsprechung

Ist die (volle) Terminsgebühr bereits wegen des ersten Termins angefallen, kommt es nicht darauf an, dass im zweiten Termin die Voraussetzungen für eine (verminderte) Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG erfüllt worden sind.

Erörtert das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage, so löst dies eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch dann aus, wenn die erschienene Partei keinen Sachantrag stellt. (Leitsätze des Gerichts)

Zurück