Streitwertkatalog in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Auch neue Empfehlung ist unverbindlich
Rechtsnews von Jürgen Schütt

Die von der Konferenz der Landesarbeitsgerichtspräsidenten eingerichtete Streitwertkommission hatte im Juli 2014 einen zweiten Entwurf veröffentlicht, der von verschiedenen Seiten Kritik erfährt. Dennoch orientieren sich die Instanzgericht vermehrt an dem unverbindlichen Katalog.

In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 02.06.2014 - 1 Ta 77/14) erwähnenswert. Danach ist die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung über die Wertfestsetzung allein unter Hinweis auf die Empfehlungen der Streitwertkommission unzureichend. Sofern das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, müsse jedenfalls in knapper Form aus der Entscheidung ersichtlich sein, dass dieses ausgeübt wurde.

Hier geht es zum Streitwertkatalog:
http://www.der-betrieb.de/content/dft,202,0665271

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