Zahlreiche Änderungen im neuen Jahr

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Auch 2015 treten wieder zahlreiche neue Regeln in Kraft. Die wichtigste: Der gesetzliche Mindest­lohn. Der Jahres­wechsel bringt aber auch wichtige andere Änderungen. Die Beitrags­bemessungs­grenzen der Sozial­versicherung steigen. Berufs­tätige dürfen mehr Geld steuerfrei in die geförderte Alters­vorsorge investieren. Weitere Neuerungen gibt es bei den Themen Gesundheit und Pflege, Verkehr, Soziales, Kommunikation und Technik.

Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde

„Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde“, sagt das Mindestlohngesetz gleich in § 1. Das gilt allerdings nicht für Praktikanten, Azubis und Langzeitarbeitslose.

Steueränderungen – Neue Spielregeln beim Finanzamt

Berufstätige dürfen mehr Geld steuerfrei in die geförderte Altersvorsorge investieren. Infrage kommen zum Beispiel Direktversicherungen über den Arbeitgeber oder Rürup-Verträge. Andere Änderungen hängen noch in der Luft. Noch steht nicht fest, ob der beabsichtigte neue steuerfreie Arbeitgeberzuschuss für die Betreuung von Kindern kommt.

Sozialversicherungen – Beitragsbemessungsgrenzen steigen

2015 steigen alle Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben fällig sind. Das betrifft vor allem Gutverdiener.

Gesetzliche Krankenkassen

Für alle Krankenkassen sinkt zunächst der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber trägt hiervon die Hälfte. Der versicherte Arbeitnehmer muss zusätzlich zu den verbleibenden 7,3 Prozent noch einen Zusatzbeitrag zahlen. Der fällt, je nach Kasse, unterschiedlich hoch aus. Das führt dazu, dass sich ab 2015 nicht nur die Leistungs-, sondern auch die Beitragsseite der Krankenkassen (wieder) unterscheiden wird. Weitere Änderungen bei der Sozialversicherung: Die Gesundheitskarte wird ab 1. Januar Pflicht. Der Satz für die Pflegeversicherung steigt, für die Rentenversicherung sinkt er.

Pflege – Zeit und Geld für Angehörige

Ab Jahresbeginn gibt es mehr Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, vor allem im häuslichen Bereich. Auch die Rechtslage für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, ändert sich.

Auto und Verkehr – Neue Verbandskästen und barrierefreies Bahnfahren

Änderungen für Autofahrer beim Ab- und Ummelden eines Fahrzeugs sowie beim Tüv und für mitgeführte Verbandskästen. Bahnkunden müssen sich auf neue Gebühren einstellen. Dafür sollen Menschen mit Behinderungen barrierefrei Bahn fahren können.

8 Euro mehr Hartz IV

Die Regelleistungen für Hartz IV werden geringfügig angehoben. Für alleinstehende Langzeitarbeitslose steigt der Regelsatz um 8 Euro auf monatlich 399 Euro. Ebenso steigt der Betrag für den Partner in Bedarfsgemeinschaft, der dann 360 Euro erhält. Auch die Leistung für Kinder und Jugendliche erhöht sich: um 5 Euro (bis 6 Jahre), 6 Euro (bis 18 Jahre) und 7 Euro (bis 24 Jahre).

Rauchmelder – in immer mehr Bundesländern Pflicht

Rauchmelder werden in Sachsen-Anhalt in allen Häusern und Wohnungen zur Pflicht. Stichtag ist Jahresende 2015.

Post – Portoänderung

Die Deutsche Post erhöht das Porto für den Standardbrief. Statt 60 Cent verlangt sie 62 Cent für Sendungen im Inland bis 20 Gramm. Günstiger wird der Kompaktbrief bis 50 Gramm: Statt 90 Cent reichen nun 85 Cent als Porto. Teurer wird auch das Päckchen bis zwei Kilogramm. Postkunden bezahlen in der Filiale dann 4,40 Euro statt wie bisher 4,10 Euro. Neu ist seit November 2014 das Mini-Päckchen bis 1 Kilogramm. In der Filiale kostet es 3,95 Euro, online 3,79 Euro.

Paypal – Längerer Käuferschutz

Der Zahlungsdienst Paypal verlängert seinen Käuferschutz. Der umfasst im Wesentlichen die Erstattung des Kaufpreises, wenn ein Onlinehändler die Ware beschädigt, falsch oder gar nicht liefert. Bisher musste der Käufer den Schutz in den ersten 45 Tagen nach dem Kauf beantragen. Ab 29. Januar 2015 hat er dafür fast ein halbes Jahr (180 Tage) Zeit.

(Quelle: Verbraucherzentrale www.test.de)

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