Ab 1. Juli neue Gerichtsbezirke

Rechtsnews von Jürgen Schütt

In Sachsen-Anhalt werden die Gerichtsbezirke neu geschnitten. Am 1. Juli 2007 tritt die Kreisgebietsreform in Kraft. Aus den bisherigen 21 Landkreisen werden elf neue Landkreise gebildet. Weil die Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten sich im Grundsatz an Landkreisgrenzen orientieren, macht die Neustrukturierung der Landkreise auch die Neubestimmung der Gerichtsbezirke notwendig.

Dadurch kommt es in einigen Bereichen zu veränderten Zuständigkeiten. Für neue Rechtsangelegenheiten kommt es grundsätzlich auf die örtliche Zuständigkeit nach den neuen Regeln an. In Angelegenheiten, die bereits vor dem Stichtag eingegangen sind, ändert sich die Zuständigkeit nicht. Die Bearbeitung verbleibt grundsätzlich bei dem bisher zuständigen Gericht. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaften.

Das entsprechende Gesetz hat der Landtag verabschiedet. Es tritt am 1. Juli in Kraft und legt folgende Änderungen fest:

  • Die sieben am nördlichen Rand des aufzulösenden Landkreises Anhalt-Zerbst gelegenen Gemeinden (Hobeck, Loburg, Lübs, Prödel, Rosian, Schweinitz, Zeppernick) werden dem Amtsgerichts Burg, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Stendal, dem Arbeitsgericht Stendal, dem Sozialgericht Stendal und dem Verwaltungsgericht Magdeburg zugeordnet, weil diese Gemeinden in Zukunft dem Landkreis Jerichower Land angehören.
  • Der bisherige Landkreis Bernburg, der auch weiterhin dem Amtsgericht Bernburg zugeordnet bleibt, wird gemeinsam mit den beiden anderen Landkreisen, mit denen er in Zukunft den Landkreis Salzland bildet (bisherige Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Schönebeck), den Gerichtsbezirken des Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht Magdeburg und der Staatsanwaltschaft Magdeburg zugeordnet.
  • Die Gemeinde Falkenstein/Harz (bisher Landkreis Aschersleben-Staßfurt) wird dem Amtsgerichtsbezirk Quedlinburg, dem Arbeitsgerichtsbezirk Halberstadt und dem Bezirk der staatsanwaltschaftlichen Zweigstelle Halberstadt zugeordnet, weil Falkenstein/Harz zukünftig dem Landkreis Harz angehören wird, für dessen restliches Gebiet diese Behörden schon bisher zuständig waren. Das Land-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Magdeburg wird auch weiterhin für Falkenstein/Harz zuständig bleiben.
  • Der bisherige Bördekreis wird dem Bezirk des Arbeitsgerichts Magdeburg zugeordnet. Das Amtsgericht Oschersleben sowie das Land-, Sozial- und Verwaltungsgericht Magdeburg werden ebenso wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg auch weiterhin für das Gebiet des bisherigen Bördekreises zuständig bleiben.
  • Der bisherige Landkreis Merseburg-Querfurt wird dem Bezirk des Arbeitsgerichts Halle zugeordnet. Das Amtsgericht Merseburg sowie das Land-, Sozial- und Verwaltungsgericht Halle werden ebenso wie die Staatsanwaltschaft Halle auch weiterhin für das Gebiet des bisherigen Landkreis Merseburg-Querfurt zuständig bleiben.

In allen anderen Fällen ändern sich die Zuständigkeiten nicht. Es ist aber beabsichtigt, zum 1. Januar 2008 das Gebiet der derzeitigen Stadt Roßlau dem Amtsgerichtsbezirk Dessau zuzuordnen, weil Dessau und Roßlau zur neuen Stadt Dessau-Roßlau fusionieren.

Durch die Neuordnung der Gerichtslandschaft entsteht eine Gerichtsstruktur in Sachsen-Anhalt, die dem Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung (gleiche Grenzen für unterschiedliche Verwaltungsbereiche) weitestgehend befolgt. Das sorgt für Übersichtlichkeit. Ausnahmen gibt es bei den Amtsgerichten Halle (Saale) und Zerbst. Auch diese folgen aber dem Anliegen der Bürgerfreundlichkeit.

So wird das zukünftige Amtsgericht Halle (Saale) auch weiter für den Teil des zukünftigen Saalekreises zuständig sein, der in dem bisherigen Landkreis Saalkreis liegt (Altkreis Saalkreis).

Der Bezirk des Amtsgerichts Zerbst wird sich aus Teilen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg und aus dem Stadtteil Roßlau der zukünftigen Stadt Dessau-Roßlau zusammensetzen. Diese Gebiete haben auch bisher  gemeinsam mit den in Zukunft zum Jerichower Land gehörenden Gemeinden den Bezirk des Amtsgerichts Zerbst gebildet.

Zudem ändern sich folgende Gerichtsbezeichnungen zum 1. Juli 2007:

  • Die Bezeichnungen des Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Dessau ändern sich in Land-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau.
  • Die Bezeichnung des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis ändert sich in Amtsgericht Halle (Saale).
  • Die Bezeichnung des Amtsgerichtes Bitterfeld ändert sich in Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen.

Über die neuen Zuständigkeiten informiert auch die Broschüre Die Justiz in Sachsen-Anhalt, die in einer neuen Online-Version vorliegt. Sie enthält ein Verzeichnis, über das für jede Gemeinde und jede Stadt jeweils auf einen Blick die Zuordnung der einzelnen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten sowie der Staatsanwaltschaften ermittelt werden können. Die Broschüre, die auch ein Anschriftenverzeichnis aller Gerichte und Justizbehörden im Land enthält, kann unter www.mj.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.

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