Arbeitsrecht: Die Erben können sich den Urlaub auszahlen lassen

EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-118/13
Rechtsprechung

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Hinterbliebenen von Arbeitnehmern gestärkt. Er entschied, dass der Anspruch auf Urlaub und dessen Abgeltung nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers verfällt. Die Erben können sich den Urlaub auszahlen lassen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gingen Urlaubsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und wandelten sich nicht in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung um. Aus diesem Grund konnte ein Urlaubsanspruch nicht vererbt werden. Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht noch im März 2013 (9 AZR 532/11) vertreten.

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