Bundestag beschließt entschärfte Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Der Bundestag hat am 16.05.2013 die Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472) in der entschärften Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/13538) beschlossen. Damit werden im PKH-Verfahren weder die Freibeträge gekürzt noch die Ratenzahlungshöchstdauer verlängert. Auch dürfen die Gerichte nicht wie ursprünglich geplant Auskünfte Dritter einholen und Zeugen oder Sachverständigen vernehmen, um die Bedürftigkeit des Antragstellers zu klären.

Um die steigenden Ausgaben im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe einzudämmen, wollte die Bundesregierung im PKH-Verfahren die Freibeträge für Erwerbstätige und die Freibeträge für Ehegatten oder Lebenspartner des Antragstellers senken. Zudem sollte die Ratenhöchstzahlungsdauer von 48 auf 72 Monate erhöht werden. Der Rechtsausschuss hatte diese Änderungen abgelehnt. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts in familiengerichtlichen Verfahren wird entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ebenfalls nicht eingeschränkt. Ferner bleibt die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung im Beratungshilferecht unter Einführung einer Frist von vier Wochen erhalten. Zudem wird der Staatskasse auch künftig kein Rechtsmittel gegen Bewilligungsentscheidungen eingeräumt.

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