Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Das Bundeskabinett hat am 01.10.2014 den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Damit soll der Mietanstieg in Ballungsräumen gedämpft werden. Bei einer Wiedervermietung dürfen die Mieten künftig in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10% übersteigen.

Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind nach dem Entwurf allerdings Neubauten sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Außerdem soll mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetzentwurf dem Bestellerprinzip im Maklerrecht Geltung verschafft werden. Die Regierung will damit unterbinden, dass auf dem Wohnungsmarkt die Zwangslage von Mietern ausgenutzt wird. Künftig soll der allgemeine Grundsatz «Wer bestellt, der bezahlt» gelten. Das geplante Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

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