Pressemitteilung: Magdeburger Handelsregister zieht um

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Magdeburg (MJ). Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Magdeburg werden ab dem 1. August 2006 bei dem Amtsgericht Stendal geführt.

Die Anschrift des zentralen Registergerichts bei dem Amtsgericht Stendal lautet:

Amtsgericht Stendal
- Handelsregister –
Scharnhorststr. 40
39576 Stendal.


Grund des Zuständigkeitswechsels ist die Einführung der elektronischen Registerführung. Dazu müssen alle Registerblätter digitalisiert werden. Die notwendigen Arbeiten sind bereits im Gange, werden allerdings über den 1. August 2006 hinaus andauern.

Ab dem 1. August 2006 können jedoch beim Amtsgericht Magdeburg an einem dann bereit stehenden Auskunftsterminal die elektronisch verfügbaren Registerblätter eingesehen werden. Dies sind derzeit die des Registergerichtsbezirks Stendal (einschließlich der des ehemaligen Registergerichtsbezirks Dessau) und aufwachsend auch die Registerblätter des früheren Zuständigkeitsbereichs des Registergerichts Magdeburg. Durch das Amtsgericht Magdeburg können insoweit auch unbeglaubigte Registerauszüge erteilt werden. Beglaubigte Registerauszüge sind ab dem 1. August 2006 nur noch vom Amtsgericht Stendal abzufordern.

Über den Auskunftsterminal im Amtsgericht Magdeburg kann voraussichtlich ab 1. Januar 2007 Einsicht in die Registerauszüge aller Gesellschaften Sachsen-Anhalts Einsicht genommen werden.

Alle Registerblätter können nach der Umstellung (Digitalisierung) auch elektronisch über das Internet unter: abgefragt werden. Weitere Informationen zur elektronischen Registerführung und zur Internetregisterauskunft finden sich unter: .

Wegen der Umstellungs- und Umzugsmaßnahmen können sich Verzögerungen in der Bearbeitung ergeben. Alle Mitarbeiter der Amtsgerichte Magdeburg und Stendal sind jedoch nach Kräften bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Zurück