Scheckeinzug wird modernisiert

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Seit dem 13.10.2005 brauchen die Bankinstitute Schecks zum Einzug nicht mehr in Papierform versenden. Es reicht nun ein elektronisches Bild des Schecks. Ziel der Abrechnungsstellenverordnung (AbrStV) ist die Erleichterung des Geschäftsverkehrs.

Löst die bezogene Bank den Scheck nicht ein, kann die Deutsche Bundesbank als Abrechnungsstelle eine elektronische Nichteinlösungserklärung abgeben. Diese kann dann nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom Gläubiger statt des Schecks vor Gericht im Rahmen eines Urkundenprozesses verwendet werden.

Zurück