Steuernummer künftig ab Geburt

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Nun ist es soweit: die Steuer-Identifikationsnummer ("Steuer-ID") kommt laut einer Meldung das Bundeswirtschaftsministerium. Das Ministerium will bis Ende des Jahres jedem Bürger seine elfstellige Nummer zukommen lassen, die dann ein Leben lang gilt. Die Steuer-ID ist für die Einkommenssteuer vorgesehen.

Bisher existieren neben der Steuernummer weitere Nummern, zum Beispiel für das Kindergeld oder Zulagen. Ein kompliziertes und teureres System, zudem stammt das bisherige Lohnsteuerverfahren noch aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts. Deutschland folgt nun dem Beispiel anderer europäischer Länder und modernisiert das Besteuerungsverfahren.Jeder Steuerpflichtige erhält dann bereits bei seiner Geburt eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleitet. Bis Jahresende 2008 erhalte jeder Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Die Steuer-ID werde elf Ziffern haben. Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So soll eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten würden nicht gespeichert, so dass Ministerium.

Bürger müssen künftig die ID bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben, erläuterte das Ministerium. Die Daten sollen spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht werden. Zieht ein Inhaber einer Steuer-ID um, übermittelt die Meldebehörde die neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern.

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