Warnung vor falschen Registern

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

Es sind verschiedene Konstellationen bekannt geworden, in denen zur Zahlung von vermeintlichen Gebühren und Kosten in Zusammenhang mit kurz zuvor veröffentlichten Eintragungen in gerichtlichen Registern aufgefordert wurde. Hierbei werden sowohl geschützte Domain-Namen verwendet (z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de, www.insolvenzbekanntmachungen.de, etc.) als auch durch die Gestaltung des Schreibens der Eindruck erweckt, es handele sich um eine gerichtliche Rechnung.

Es sind zudem Fälle bekannt geworden, in denen Firmen eine Rechnung für eine Eintragung in ein privates Register übersandt und hierbei vorgetäuscht wurde, es handele sich um das offizielle Register.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist.

Zu erkennen sind diese Schreiben in einigen Fällen daran, dass dort falsche E-Mail-Anschriften angegeben sind. öffentliche Stellen verfügen über eine eigene Domain und verwenden keine privaten E-Mailprovider. E-Mail-Anschriften der Gerichte sind meist durch länderspezifische Anschriften wie z.B. .nrw.de, .bayern.de, etc. gekennzeichnet. Auch sind Gerichte nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar.

Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen entfalten für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.

Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auffordern. Die Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder direkt über die Justizbehörden.

Wenden Sie sich in Zweifelsfragen an das zuständige Gericht, das Sie über http://www.justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php ermitteln können.

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