Zentrale Zuständigkeit für Landgericht Dessau-Roßlau

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Das Landgericht Dessau-Roßlau erhält eine neue landesweite Spezialzuständigkeit. In Dessau sind seit Juli alle Berufungs- und Beschwerdeverfahren zum Wohnungseigentumsgesetz konzentriert. Dieses regelt die rechtlichen Beziehungen in Eigentümergemeinschaften. „Das ist ein wichtiger Mosaikstein, um den Justizstandort Dessau zu stärken“, betonte Justizministerin Prof. Angela Kolb in einer Pressemitteilung.

Vor dem Hintergrund der Kreisreform sind zum 1. Juli 2007 die Gerichtsbezirke neu zugeschnitten worden. Der Landgerichtsbezirk Dessau-Roßlau wurde dadurch kleiner. Wir haben in einer früheren News-Nachricht über die neue örtliche Zuständigkeit bereits berichtet.

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