ZPO: Bedürftigkeit in der zweiten Instanz

BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZB 61/14
Rechtsprechung

Eine Partei, der in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht wird.

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