Rechtnews

Landesrecht im Internet abrufbar

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Seit dem 1. September 2005 stellt Sachsen-Anhalt erstmals sein gesamtes Landesrecht - also 280 Gesetze und 388 Verordnungen - als Bürgerservice frei zugänglich in das Internet. Kostenlos kann auf diesem Weg die vollständige Sammlung des Landesrechts abgerufen werden. Die Internet-Adresse lautet www.recht.sachsen-anhalt.de.

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Tachomanipulation wurde endlich verboten

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Trickser und Betrüger haben es nun schwerer. Wer Tachos manipuliert, um den Eindruck zu erwecken, ein Fahrzeug habe bei weitem weniger Kilometer auf dem Buckel, muss seit dem 17.8.2005 mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer entsprechenden Geldstrafe rechnen. Nach Mitteilung des ADAC sind erste Erfolge des neuen Gesetzes auch schon sichtbar: Zwei führende deutsche Anbieter auf dem Gebiet der Tachojustierung sind mit ihrem Firmensitz in die Niederlande ausgewichen. Dort ist das Tachotricksen noch legal. Auch die Werbung für diese fragwürdige Dienstleistung ist deutlich zurückgegangen.

Trotzdem wird es noch Jahre dauern, bis man sich beim Gebrauchtwagenkauf wieder auf den angezeigten Kilometerstand verlassen kann. Der Altbestand von Fahrzeugen, an denen bereits manipuliert wurde ist auf Jahre hinaus riesig.

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Insolvenzbekanntmachungen ab Oktober 2005 im Internet

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Sachsen-Anhalt veröffentlicht als letztes deutsches Bundesland spätestens ab dem 1.10.2005 alle Insolvenzbekanntmachungen im Internet.

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Gesetzliche Änderungen zum 01.07.2005

Rechtsnews von Jürgen Schütt

In wenigen Tagen greifen weitreichende gesetzliche Änderungen, die zentrale Bereiche des Personalwesens und der Zwangsvollstreckung betreffen. Neben den Änderungen beim Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Senkung des Beitragszuschusses für privat Krankenversicherte gilt zum 01.07. auch die neue Lohnpfändungstabelle.

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Neue Kündigungsfristen bei Altmietverträgen

Rechtsnews von Jürgen Schütt

Das Gesetz über die Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge ist im Mai 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Nach dem Gesetz gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Das Gesetz tritt damit am 1. Juni 2005 in Kraft. Mieter, die einen entsprechenden Altmietvertrag abgeschlossen haben, können vom 1. Juni 2005 an mit der kurzen, dreimonatigen Frist kündigen.

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